Herzlich Willkommen bei der Bürgerenergie Berkel eG unserer regionalen Energiegenossenschaft !

 

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern betreiben wir Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung und tragen so zur Energiewende bei.

Wir freuen uns über neue Mitglieder und neue Ideen, die zur Energiewende in unserer Region beitragen! 

 

Momentan werden keine neuen Mitgliedschaftsanteile ausgegeben

Über Bürgerenergie Berkel eG

Erfahren Sie mehr über uns

Unsere Idee
Wir machen Energie gemeinsam – für den Kreis Borken.

Als Energiegenossenschaft setzen wir uns dafür ein, die Energiewende vor Ort voranzubringen. Unser Ziel: den Anteil erneuerbarer Energien deutlich steigern und aktiv zum Klimaschutz beitragen – durch weniger CO₂-Ausstoß und mehr saubere Energie.

Mit innovativen Projekten in der Region – von klimaneutraler Stromerzeugung über Energiespeicherung bis hin zur CO₂-Einsparung – schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges, gemeinschaftliches Wirtschaften.

Denn wir sind überzeugt: Die Energie von morgen gehört in Bürgerhand – lokal erzeugt, fair gestaltet und gemeinsam genutzt.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

Martin Duesmann-Artmann
Martin Duesmann-Artmann - Vorstand
August Rietfort
August Rietfort
Vorstand

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit Berichterstattung vom Vorstand verlangen. Der Bericht des Aufsichtsrats über seine Prüfung des Jahresabschlusses ist in der Generalversammlung vor zu legen. Jedes Jahr wird dabei ein Drittel des Aufsichtsrates neu gewählt.

Hubert Pels
Hubert Pels
Aufsichtsratsvorsitzender
Michael Albers
Michael Albers       
Aufsichtsrat
Franz-Josef Althaus
Franz-Josef Althaus    
Aufsichtsrat
Otger Harks
Otger Harks       
Aufsichtsrat
Anne Krott
Anne Krott
Aufsichtsrat

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Gremium der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat dort eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. Die Generalversammlung verabschiedet die Bilanz, entscheidet über die Gewinnverwendung oder Verlustabdeckung, Veränderung der Satzung, stellt den Jahresabschluss fest, wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat usw.

 

Mitgliedschaft

 

Motivation

Sie können Mitglied in der Bürgerenergie Berkel eG werden und damit die Energiewende unterstützen. Mit einem Anteil von 1.000 € werden Sie Teil eines bürgerschaftlichen Engagements und helfen, die Umwelt für die Zukunft zu bewahren.

Werden Sie Mitglied und gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft der nachhaltigen Energieversorgung. Zugleich erhalten Sie eine attraktive Rendite für Ihre gezeichneten Anteile durch die Ausschüttung der erzielten Gewinne.

Satzung der Bürgerenergie Berkel eG

 

Projekte

 

Hörsteloer Bürgerwind

Neues Projekt in Hörsteloe: Baufortschritt

Der Bau des Bürgerwindparks Hörsteloe verläuft planmäßig. Nach der im Oktober 2024 erteilten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Einspeisezusage der Bundesnetzagentur im März 2025 wurden die Fundamentarbeiten inzwischen erfolgreich abgeschlossen.

Derzeit wird der Beginn des Turmbaus vorbereitet. In den kommenden Wochen sollen die Betonturmarbeiten der vier Windenergieanlagen des Herstellers Nordex errichtet werden.

Mit dem weiteren Fortschritt des Projekts wird ein bedeutender Beitrag zur regionalen, nachhaltigen Energieversorgung geleistet.

Windenergieanlagen:
Nordex N163 / 6.X TCS 164 Rotordurchmesser 163 m, Nennleistung 7,0 MW, Gondelhöhe 164 m
Gesamtleistung des
Windparks:
28 MW
Windertrag (P75):
ca. 57 Mio. kWh/a (rechnerische Versorgung von mehr als 16.000 Haushalten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kW/a)
CO2 - Einsparpotential (nach BISKO):
mehr als 25.000 Tonnen CO² pro Jahr
Einspeisung:
über ein Umspannwerk in Vreden Dömern in das 110 kV-Netz der Westnetz
geplante
Inbetriebnahmen:
Herbst 2026

Zugelassen werden können nur Mitglieder, die Ihren Wohnsitz in folgenden PLZ-Gebieten haben: Ahaus (PLZ:48683), Heek (PLZ:48619), Legden (PLZ:48739)

Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook

Windpark-Projekt kurz vor Abschluss der Bauarbeiten

Das Windpark-Projekt verläuft weiterhin planmäßig und befindet sich in der finalen Bauphase. Die Betontürme aller fünf Windenergieanlagen sind vollständig errichtet, und sämtliche Großkomponenten – einschließlich Gondeln, Rotorblätter und Maschinenträger – wurden bereits angeliefert. Derzeit laufen die letzten Montagearbeiten, und die Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlagen steht kurz bevor.

Auch alle bisherigen Bauabschnitte konnten im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden: Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) liegt seit März 2024 vor, der Zuschlag der Bundesnetzagentur erfolgte im Juli 2024. Der Wegebau wurde im Dezember 2024 abgeschlossen, und die Fundamente konnten im April 2025 planmäßig fertiggestellt werden.

Windenergie in Wendfeld: Die Betontürme stehen!

Ein bedeutender Fortschritt für das Windenergieprojekt Wendfeld: Die Betontürme beider Windenergieanlagen sind vollständig errichtet. Damit ist ein zentraler Meilenstein erreicht und der Weg frei für die nächste Bauphase – die Anlieferung und Montage der Großkomponenten im zweiten Quartal 2026.

Bereits zuvor konnten mehrere wichtige Projektschritte erfolgreich abgeschlossen werden. Im Oktober 2024 erfolgte die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Im März 2025 folgte die Zusage der Bundesnetzagentur zur Stromeinspeisung. Anschließend wurden die Zufahrtswege fertiggestellt, und im Sommer 2025 konnten die Fundamentarbeiten begonnen und erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit dem Abschluss der Betontürme ist das Projekt nun auch sichtbar gewachsen. Es liegt weiterhin im Zeitplan und entwickelt sich planmäßig weiter – ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige und klimafreundliche Energiezukunft in unserer Region.

Windenergieanlagen:
Nordex N163 / 6.X TCS 164 Rotordurchmesser 163 m, Nennleistung 6,8 bzw. 7,0 MW, Gondelhöhe 164 m
Gesamtleistung des Windparks:
48 MW
Windertrag (P75):
ca. 100 Mio. kWh/a (rechnerische Versorgung von mehr als 28.000 Haushalten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kW/a)
CO2 - Einsparpotential (nach BISKO):
mehr als 45.000 Tonnen CO² pro Jahr
Einspeisung:
über ein eigenes Umspannwerk in Vreden Dömern in das 110 kV-Netz der Westnetz
geplante
Inbetriebnahmen:
erster Bauabschnitt Frühjahr 2026
zweiter Bauabschnitt Herbst 2026

 

Hier finden Sie alle Informationen aus "Aktuelles"

 

Newsletter

News

November 2025 – Fünf Windenergieanlagen kurz vor der Inbetriebnahme
Die fünf Anlagen des ersten Bauabschnitts im Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook sind vollständig errichtet und stehen unmittelbar vor der Inbetriebnahme.

Oktober 2025 – Genossenschaftsversammlung
Am 28.10.2025 fand die jährliche Genossenschaftsversammlung im Gemeidehaus Hengeler statt.

Herbst 2025 – Fertigstellung der Betontürme in Wendfeld
In Wendfeld wurden die Betontürme der neuen Windenergieanlagen erfolgreich aufgebaut.

Herbst 2025 – Anlieferung der Betonteile in Hörsteloe
Die Betonteile für die Turmkonstruktionen treffen in Hörsteloe ein.

Sommer 2025 – Anlieferung der Großkomponenten in Hengeler
Die Großkomponenten für die neuen Windenergieanlagen werden in Hengeler angeliefert.

Frühjahr 2025 – Baubeginn 2. Bauabschnitt Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook
Zwei weitere Windenergieanlagen werden als Erweiterung des bestehenden Bürgerwindparks errichtet.

Frühjahr 2025: Startschuss für das Projekt Hörsteloer Bürgerwind

Im Frühjahr 2025 beginnt der Bau des Projekts Hörsteloer Bürgerwind. Auch dieses Vorhaben wird gemeinschaftlich mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort realisiert.

Frühjahr 2025: Baubeginn 2. Bauabschnitt Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook
Zwei weitere Windenergieanlagen werden im Frühjahr 2025 als Erweiterung des Bürgerwindparks Hengeler-Ächterhook errichtet.

Ende November 2024: Bürgerenergie Berkel eG beteiligt sich an dem Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook.

November 2024: Wir begrüßen 436 neue Genossinnen und Genossen in der Bürgerenergie Berkel eG.

06.11.2024: Zeichnungsstart für den Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook
Am 6. November 2024 startete die offizielle Zeichnung von Anteilen am Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook – nach nur 150 Sekunden waren sämtliche Anteile vergeben. Ein starkes Zeichen für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger!

Oktober 2024: Durchführung ersten Generalversammlung der BEB im Gemeindehaus Hengeler

September 2024: Bericht in der Westmünsterland Zeitung
Die Westmünsterland Zeitung veröffentlichte einen ausführlichen Artikel über unsere Genossenschaft Bürgerenergie Berkel eG und unsere nachhaltigen Projekte.

Herbst 2024: Baubeginn Bürgerwindpark Hengeler-Ächterhook
(1. Bauabschnitt)

Der Bau der ersten fünf Windenergieanlagen des Bürgerwindparks Hengeler-Ächterhook beginnt im Herbst 2024. Damit startet ein zukunftsweisendes Projekt zur regionalen Energieversorgung.

 
 

Infos (FAQs)

Sie haben Fragen zur Bürgerenergie Berkel eG, Erneuerbaren Energien oder zu unserer Plattform? Hier finden Sie Antworten.

Allgemeines

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wie kann ich Kontakt mit der Bürgerenergie Berkel eG aufnehmen?

Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben. Natürliche Personen sind nur aufnahmefähig, wenn sie die Ziele der Genossenschaft unterstützen.

Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts, die den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss und durch den Vorstand der Genossenschaft zugelassen wird.

Zugelassen werden können nur Mitglieder, die in den jeweilig angegebenen PLZ-Bereichen ihren Wohnsitz haben oder deren Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied werden Sie ganz einfach über unser Online-Portal. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene gültige E-Mail-Adresse. Klicken Sie einfach auf „Jetzt Mitglied werden“ oder „Login“ und registrieren sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.

Der Vorstand prüft Ihren Antrag. Nach Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bzw. Beteiligungserhöhung erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.

Mit dem vollständigen Eingang Ihrer Zahlung ist Ihre Mitgliedschaft dann zugelassen.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme als Mitglieder ist mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.000 € zu übernehmen.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft können Sie im Online Portal der Genossenschaft ganz einfach weitere Anteile zeichnen. Der Vorstand prüft den Antrag auf Beteiligungserhöhung. Nach positiver Vertragsannahme erhalten Sie eine Email mit Zahlungsaufforderung für die gezeichneten Anteile.

Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu?

Als Mitglied der Bürgerenergie Berkel eG haben Sie gemäß § 10 der Satzung das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken.

Dazu gehören insbesondere:
• die Teilnahme an der Generalversammlung sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft.
• die Teilnahme nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Als Mitglied haben Sie die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren und die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile zu leisten.

Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft sind gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln.

Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Mitglieder haben die Pflicht, den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.

Welche Kündigungsfristen habe ich bei meiner Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann schriftlich und gemäß § 5 der Satzung mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden.

Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?

Gemäß § 6 der Satzung scheidet ein Mitglied mit dem Tod aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.

Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ist die Nachschusspflicht ausgeschlossen?

Ja, gemäß § 31 der Satzung ist die Nachschlusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Im Verlustfall haften Sie höchstens mit Ihrem eingezahlten Geschäftsguthaben.

Online-Portalonline

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und damit Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder

 
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Die Entscheidung für das Online-Portal erfolgte auch und im Wesentlichen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es bietet eine Möglichkeit der Mitgliederverwaltung bei höchster Kosteneffizienz.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, SHA512, AES, ISO/IEC 27001:2013 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server Deutschland das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2013 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 512 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards SHA512 und AES.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt der Genosschenschaft und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Bürgerbeteiligung zeichnen zu können, müssen Sie die jeweils neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von JavaScript, Cookies, Popups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die dahinterliegenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum muss ich meine Bankverbindung angeben?

Für die Auszahlung der Ihnen zustehenden Zinsen bzw. Dividende sowie der Auszahlung Ihres Auseinandersetzungsguthabens bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft ist die Angabe einer Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut erforderlich.

Was kann ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Klicken Sie bitte auf „Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person aus.